Objektbeschreibung
4 Zimmer Eigentumswohnung in einer ruhigen Wohnanlage direkt am Dornbusch. Die Wohnung wurde in 2011-2012 komplett saniert. So wurde die Elektrik erneuert, das Tageslichbad komplett neu gestaltet, Böden mit neuem Belag ausgestattet, Wände tapziert und teilweise mit Feinputz versehen, sowie eine Einbauküche eingebaut. In dem Haus befinden sich 8 Parteien, 2 auf jeder Ebene. Die Wohnung selbst befindet sich im Hochpaterre mit dem Blick ins Grüne. Zu der gepflegten Anlage gehört ein großer Gartenbereich, welcher von den Bewohnern teilweise mit genutzt wird.
Ausstattung
– 4 helle Zimmer
– Laminatböden
– Einbauküche
– Tageslichtbad mit Wanne
– Süd-Westbalkon
– Baujahr Haus 1954 Sanierung der Wohnung 2012
– Endenergiebedarf 102 kWh/(m²*a)
Lage
Ruhige und dennoch zentrale Lage am Dornbusch, angrenzend zum „Bürgeramt Dornbusch“. In nur 5 Gehminuten erreichen Sie Ärzte, Apotheken, alle Schulen und Kindergärten, sowie Einkaufmöglichkeiten für den täglichen Bedarf. Die U-Bahnstationen „Dornbusch“ oder „Fritz-Tarnow-Str.“(U1, U2, U3 und U8) sind fußläufig keine 5 Minuten entfernt. Über die Eschersheimer Landstraße erreichen Sie bequem die Autobahnanschlüsse A66 und A661. Zum Hauptbahnhof sowie zum Flughafen brauchen Sie ca. 10 bzw. 20 Autominuten. Aufgrund der bevorzugten Lage biete sich die Wohnung für Selbstnutzer oder auch Kapitalanleger an. So wird in dieser Lage, nicht selten eine Miete von € 15,00/m² erzielt.
Sonstiges
Nach persönlichem Kontakt, erhalten Sie alle benötigten Unterlagen. Alle vorgenannten Angaben sind ohne Gewähr und basieren ausschließlich auf Informationen, die uns von unserem Auftraggeber / Eigentümer übermittelt wurden. Wir übernehmen keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben. Irrtum und Zwischenverkauf vorbehalten. Die Grunderwerbssteuer, Maklercourtage, Notar- und Grundbuchkosten sind vom Käufer zu tragen. Auf Wunsch stehen wir Ihnen mit weiteren Informa-tionen zum Objekt und zum Eigentümer gerne zur Verfügung. Eine Prospekthaftung wird ausgeschlossen. GELDWÄSCHE: Als Immobilienmaklerunternehmen ist die Alvarez Immobilien Service nach § § 1, 2 Abs. 1 Nr. 10, 4 Abs. 3 Geldwäschegesetz (GwG) dazu verpflichtet, vor Begründung einer Geschäftsbeziehung die Identität des Vertragspartners festzustellen und zu überprüfen. Hierzu ist es erforderlich, dass wir die relevanten Daten Ihres Personalausweises festhalten – beispielsweise mittels einer Kopie. Das Geldwäsche-gesetz (GwG) sieht vor, dass der Makler die Kopien bzw. Unterlagen fünf Jahre aufbewahren muss.